Staatliche Anerkennung

Das Privatgymnasium Weinheim hat vom Regierungspräsidium Karlsruhe bereits im laufenden dritten Schuljahr die Information über seine staatliche Anerkennung ohne Beanstandungen und Auflagen erhalten.

Wörtlich heißt es in dem Schreiben: "... gemäß § 10 des Privatschulgesetzes wird dem Privatgymnasium Weinheim mit Wirkung des 08.09.2011 die Eigenschaft einer anerkannten Ersatzschule verliehen.“ (Regierungspräsidium Karlsruhe, Abteilung 7, Schule und Bildung).

Durch die staatliche Anerkennung erhält die Ersatzschule das Recht, Prüfungen abzuhalten und das Abitur selbst zu erteilen.

Damit ist das Privatgymnasium Weinheim öffentlichen Schulen gleichgestellt und hat dies in der kürzest möglichen Zeit erreicht.

Pädagogisches Konzept, pädagogische Arbeit, Schulcurriculum, Schulmanagement und Qualität des Kollegiums haben in vollem Umfang die Zufriedenheit des Regierungspräsidium Karlsruhe gefunden.

Die vorzeitige Entscheidung des Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Privatgymnasium Weinheim die staatliche Anerkennung zu verleihen, ist für uns Ansporn, mit unserem Team weiterhin den Dreiklang von Bildung, Erziehung und Betreuung in unserer Ganztagsschule zu entwickeln und zu leben.